Winterdienst München


In München müssen Eigentümer die Gehwege vor ihrem Haus von Schnee befreien und bei Glätte streuen – und zwar ohne Salz, das die Stadt aus Umweltgründen untersagt. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld und haftet, wenn jemand stürzt. Unser Winterdienst übernimmt das für Wohnanlagen, Häuser und Gewerbeobjekte im Stadtgebiet.

Auch für Hausverwaltungen und Facility-Management-Unternehmen. Wer viele Objekte betreut, braucht einen Winterdienst, der Touren planen kann. Mit acht eigenen Räumfahrzeugen fahren wir feste Routen durch die Stadt.

Was dazugehört.

  • Schneebeseitigung auf Gehwegen
  • Schneebeseitigung auf Ein- und Ausfahrten und vor Garagen
  • Eis beseitigen oder abstreuen
  • Streudienst nach ökologischen Gesichtspunkten – ohne Streusalz
  • Abholung des Streuguts und Reinigung der Flächen im Frühjahr

Wie oft und in welchem Umfang. Bei jedem Schneefall und bei Glätte, im Rahmen der Münchner Räumzeiten; bei Dauerschnee mehrmals täglich. Welche Flächen dazugehören, steht im Vertrag.

Darf in München gestreut werden – und womit?

Gestreut werden muss sogar, aber nicht mit Salz: Die Münchner Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung untersagt Streusalz auf Gehwegen und erlaubt nur abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat – Salz nur in Ausnahmefällen wie Eisregen. Wir streuen entsprechend mit Splitt, sammeln ihn im Frühjahr wieder ein und entsorgen ihn. Das schont Bäume, Pflaster und Tierpfoten und erspart Ihnen Ärger mit dem Ordnungsamt.

Angebot anfordern. Nennen Sie uns die Flächen – Sie erhalten ein kostenloses Angebot für den Winterdienst. Verwandt: Gartenpflege und Hausmeisterdienst.


Bildnachweise Slider (oben):
Bild1: Fotolia.de 29793722 – Schneeschieber 448 © Edler von Rabenstein
Bild2: Peter Schmidt
Bild3: Fotolia.de 28570632 – Snow blower © Marijus
Bild4: Peter Schmidt
Bild im Text:
Bild1: Fotolia.de 11196990 – Schnee räumen © momanuma
Bild2: Peter Schmidt
Bild3: Peter Schmidt
Bild4: Peter Schmidt

© Copyright Hausmeister München